Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hebamme Judith Brinkers
Praxisadresse:
Zur Heide 44a
48429 Rheine
E-Mail: Hebamme@Judith-Brinkers.de
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsleistungen und/oder sonstigen Leistungen. Die vertragliche Vereinbarung kann hierbei mündlich oder schriftlich in Textform erfolgen.
2. Kurse
2.1 Anmeldung, Vertragsschluss, Kursort
Eine Anmeldung zu Kursen kann nur elektronisch über das Anmeldeformular meiner der Homepage erfolgen. Um sich anzumelden, klicken Sie auf den Button
„Buchen“.
Das Absenden des Formulars stellt die verbindliche Buchung dar, hier durch kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande.
Dieser verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr bzw. des Eigenanteils. Mit dem Absenden der Kursanmeldung akzeptieren Sie die Geltung meiner AGB´s. Sie können Ihre Anmeldung nur dann wirksam absenden, wenn Sie die AGB´s durch Anhaken des entsprechenden Kästchens akzeptiert haben.
Die Kurse finden in den Räumlichkeiten Zur Heide 44a, 48429 Rheine, statt.
Die Hausordnung, sowie sämtliche Hygienemaßnahmen der Räumlichkeiten sind zu beachten und dementsprechend einzuhalten.
2.2 Kursgebühren
2.2.1 Erstattung der Kursgebühren durch gesetzliche Krankenkassen
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden, die laut Hebammen-Gebührenordnung über die Krankenkassen abrechenbar sind (s. Kursbeschreibung), werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der kursleitenden Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Bei regelmäßiger Teilnahme erstattet die gesetzliche Krankenkasse dann die kompletten Kursgebühren. Die Gebühren für versäumte Kursstunden werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Ich behalte mir ausdrücklich das Recht vor, Schadenersatzansprüche (§280 BGB) bei schuldhafter Pflichtverletzung gelten zumachen, 90% der nicht abrechenbaren Gebühren gegenüber der Krankenkasse. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grunde die Abwesenheit resultierte. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Die Gebühren für versäumte Kursstunden richten sich nach der Gebührenordnung für Hebammen in Nordrhein-Westfalen. Die Hebamme stellt der Teilnehmerin in diesem Fall am Ende des Kurses eine Rechnung über den entstandenen Schaden.
Die Partnergebühr des Geburtsvorbereitungskurses wird von der Krankenkasse nicht automatisch übernommen und muss privat entrichtet werden. Die Höhe des aktuellen Partneranteils können Sie der Kursbeschreibung entnehmen.
2.2.2 Erstattung der Kursgebühren durch die private Krankenversicherung
Privatversicherte Frauen tragen die Kursgebühren selbst. Bei regelmäßiger Teilnahme erstattet die private Krankenkasse dann die kompletten Kursgebühren. Sollten die Gebühren für versäumte Kursstunden nicht von den Krankenkassen übernommen werden, behalte ich mir ausdrücklich das Recht vor, Schadenersatzansprüche (§280 BGB) bei schuldhafter Pflichtverletzung gelten zumachen. Diese belaufen sich auf 90% der nicht abrechenbaren Gebühren gegenüber der Krankenkasse. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grunde die Abwesenheit resultierte. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Die Gebühren für versäumte Kursstunden richten sich nach der Gebührenordnung für Hebammen in Nordrhein-Westfalen. Die Hebamme stellt der Teilnehmerin in diesem Fall am Ende des Kurses eine Rechnung über den entstandenen Schaden.
Die Partnergebühr des Geburtsvorbereitungskurses wird von der Krankenkasse nicht automatisch übernommen und muss privat entrichtet werden. Die Höhe des aktuellen Partneranteils können Sie der Kursbeschreibung entnehmen.
2.3 Widerrufsbelehrung
2.3.1 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Hebamme Judith Brinkers mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
E-Mail: Hebamme@Judith-Brinkers.de
Adresse:Judith Brinkers
Zur Heide 44a
48429 Rheine
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2.3.2 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat Ihnen die Hebamme alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der Hebamme eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwendet die Hebamme dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie der Hebamme einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Erbrachte Leistungen die über die Krankenkasse abzurechnen sind und in Anspruch genommen wurden, werden durch die Hebamme mit der Krankenkasse abgerechnet, Privat Versicherten werden die erbrachten Leistungen umgehend in Rechnung gestellt.
2.4 Absage oder Verlegung durch Hebamme/ Umstellung auf Online-Angebot
2.4.1 Absage oder Verlegung durch Hebamme
Für alle Kurs gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, behält sich die kursleitende Hebamme vor, den Kurs zu stornieren, zu verschieben oder eine Alternative anzubieten.
Die Hebamme ist außerdem berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zeitlich zu verlegen. Dazu werden die Teilnehmenden schriftlich, per E-Mail oder fernmündlich in Kenntnis gesetzt. Kommt es zu einem Kursausfall durch die Hebamme, wird ein Ersatztermin angeboten.
Dieser kann auch an einem anderen Wochentag oder zu einer anderen Zeit stattfinden.
Ist kein Ersatztermin durch die Hebamme möglich, wird die Gebühr der entfallenden Stunden zurückerstattet.
2.4.2 Durchführung durch andere Hebamme
In besonderen Fällen (Krankheit oder Abwesenheit durch einen spontanen Einsatz) kann es auch vorkommen, dass Kursstunden von einer anderen Hebamme durchgeführt werden. Dies berechtigt nicht zu einer Erstattung der Gebühren.
2.4.3 Umstellung auf Online-Angebot
Sollte es von behördlicher Seite zu Kontaktbeschränkungen kommen, werden die Kurse weiter zu den geplanten Terminen als Onlinekurse angeboten. Dies geschieht nur unter der Bedingung, dass Onlinekurse weiterhin über die Krankenkassen abrechenbar sind.
Über eine Änderung diesbezüglich wird Sie die Hebamme rechtzeitig informieren.
2.5 Stornierung durch Teilnehmerin
2.5.1 Wird der Kurs von der Teilnehmerin früher als sechs Wochen vor Beginn abgesagt, so verlangt die Hebamme von der Teilnehmerin lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- Euro. Bei einer Stornierung ab sechs Wochen vor Kursbeginn, bis zwei Wochen vor Kursbeginn, ist die Hebamme berechtigt, einen Ersatz in Höhe von 50% der Kursgebühr zu verlangen.
Der Partnerbeitrag kann auch hier nicht wiedererstattet werden. Die Stornierung muss rechtzeitig in Textform (gerne auch per E-Mail) bei der Hebamme eingehen. Erfolgt die Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, hat die Hebamme Anspruch auf Zahlung von 90% der Kursgebühr.
2.5.2 Bei schwerer Erkrankung oder vorzeitiger Entbindung kann nach Vorlage eines ärztlichen Attestes die Hebamme im Einzelfall eine Rückerstattung der Gebühren veranlassen.
2.5.3 Schriftform/Sonstiges
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen sowie einseitige Willenserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Kursleiterin.
3. Weitere Kassen- und Zusatzleistungen
3.1. Bezahlung der Kassenleistungen (z.B. Schwangerenberatung, Wochenbettbetreuung, Stillberatung, Beratung zur Ernährung des Säuglings)
Kassenleistungen werden bei gesetzlich versicherten Frauen direkt mit der Krankenkasse nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V abgerechnet; privat Versicherte erhalten eine Rechnung lt. aktueller privater Hebammen-Gebührenordnungen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Bitte erkundigen Sie sich vor Inanspruchnahme der Leistung, ob Ihre (private) Krankenversicherung diese Hebammenleistung abdeckt.
Versäumte Termine können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Ich behalte mir ausdrücklich das Recht vor, Schadenersatzansprüche (§280 BGB) bei schuldhafter Pflichtverletzung gelten zumachen, 90% der nicht abrechenbaren Gebühren gegenüber der Krankenkasse. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grunde die Abwesenheit resultierte.
Falls keine gültige Mitgliedschaft bei der von der Leistungsempfängerin angegebenen Krankenkasse besteht, wird die Leistung ebenfalls nach den Abrechnungssätzen der geltenden Gebührenordnung für Hebammen des Landes Nordrhein-Westfalen privat in Rechnung gestellt.
3.2. Bezahlung der Zusatzleistungen (z.B. Taping, Baby-Kurse, sowie Bewegungskurse in der Schwangerschaft und nach der Rückbildung, Trageberatung)
Diese Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen (es sei denn, diese hat vorab die Übernahme ausdrücklich erklärt) und stellen eine Selbstzahlerleistung dar. Die Höhe der entsprechenden Vergütung ist vor Ort einsehbar. Die jeweilige Vergütung ist in bar gleich nach Erfüllung der Leistung vor Ort zu entrichten oder wird nach Ende der Behandlung in Rechnung gestellt.
3.3. Absage von Beratungsterminen/Behandlungsterminen/Zusatzleistungen
Sofern die Hebamme aus zwingenden, insbesondere aus berufs- oder krankheitsbedingten Gründen, eine Beratung, Behandlung oder Zusatzleistung absagen muss, wird sie Sie schnellstmöglich informieren. Ihnen entstehen daraus keine Ansprüche, sofern von der Hebamme ein Ersatztermin oder die Durchführung durch eine andere Kollegin angeboten wird.
3.3.2
Die Buchung für eine Beratung, Behandlung oder Zusatzleistung erfolgt verbindlich. Sollten Sie an einem gebuchten Termin, gleich aus welchem Grund, nicht teilnehmen können, so fallen bei einer Stornierung bis mindestens 24 Stunden vor der Behandlung oder Beratung (bei Terminen in der Wochenbett- oder Schwangerschafts-Ambulanz mindestens 12 Std. vor dem Termin) keine Kosten für sie an. Für unentschuldigte, nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine fällt eine Ausfallpauschale in Höhe des Kassensatzes/der vereinbarten Vergütung an. Verspäten Sie sich zur vereinbarten Behandlung oder Beratung, wird die Zeit ab der vereinbarten Behandlungs-/Beratungszeit berechnet. Die Hebamme stellt ihnen die Behandlung / Beratung ab dem vereinbarten Zeitpunkt in Rechnung.
4. Behandlung und Beratung
Die Beratung wird seitens der Hebamme professionell, herstellerunabhängig und fachkundig vorgenommen. Sie sollten die Hebamme auf gesundheitliche Einschränkungen und Diagnosen hinweisen, die eine Beratung oder Behandlung beeinträchtigen, erschweren oder verhindern oder Dritte schädigen können. Bitte weisen Sie lieber auf zu viel als auf zu wenig hin!
5. Haftung
5.1 Die An- und Abreise zur Praxis zur Beratung/Behandlung erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko.
5.2 Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgestellte Kinderwägen oder sonstige abgelegte Gegenstände. Sie sollten selbst für die Sicherung ihrer Gegenstände sorgen.
Sie legen bspw. Brillen, Mobiltelefon und Schmuck vor der Beratung/Behandlung an einen sicheren Ort ab.
5.3 Die Teilnahme an der Beratung/Behandlung erfolgt auf eigene Verantwortung.
Die Hebamme wird Ihnen fachkundige Hilfe leisten und Sie beraten. Bei Anwendung des Erlernten (bspw. Bindeweisen oder Anlegen von Tragehilfen) handeln Sie eigenverantwortlich.
Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Ausführung und den Erfolg des Erlernten, insbesondere nicht für Folgen einer möglicherweise nicht sachgemäßen Anwendung.
5.4 Die Hebamme haftet nur für Schäden wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für Schäden der Frau aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen.
6. Datenschutz
Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzerklärung.
7. Vertretung durch eine Kollegin
7.1 Im Falle von Erkrankung, Urlaub oder Abwesenheit der betreuenden Hebamme durch Fort- und Weiterbildung, sowie am dienstfreien Wochenende, wird die betreuende Hebamme für Ersatz durch eine andere Kollegin sorgen und Sie rechtzeitig über die Vertretung in Kenntnis setzen.
8. Inanspruchnahmen von Leistungen durch mehrere Hebammen
8.1 Die Leistungsempfängerin ist nicht verpflichtet, alle Hebammenleistungen ausschließlich nur durch eine Hebamme in Anspruch zu nehmen. Sie ist jedoch dazu verpflichtet alle betreuenden und behandelnden Hebammen darüber in Kenntnis zu setzen.
Stand:23.03.2026 16:21uhr